
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer/innen haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf bis zu 5 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr. Diese spezielle Förderung Bildungsurlaub ermöglicht es Ihnen, sich während der Arbeitszeit beruflich oder persönlich zu qualifizieren. Unsere IHK-Lehrgänge sind für diese Zwecke oft offiziell anerkannt – fordern Sie einfach eine entsprechende Bescheinigung bei uns an, reichen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ein und nehmen Sie bei vollem Gehalt an der Fortbildung teil.
Wie funktioniert das Förderprogramm Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer/innen mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf 5 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der/die Arbeitgeber/in zahlt weiterhin Ihr Gehalt, während Sie an einem anerkannten Seminar teilnehmen. Damit Ihr IHK-Kurs als Bildungsurlaub gilt, muss der Anbieter eine landesrechtliche Anerkennung vorweisen – oft gibt es dafür eine allgemeine Zulassung für alle IHK-Veranstaltungen. Sie holen sich vom Anbieter eine Anerkennungsbescheinigung, reichen diese zusammen mit Ihrem schriftlichen Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei dem/der Arbeitgeber/in ein und können dann ohne Gehaltsabzug teilnehmen. So verbinden Sie Ihre IHK-Lehrgänge mit garantiertem Lohnausgleich.
Mehr Informationen zu Bildungsurlaub:
1. Anspruch prüfen
Ermitteln Sie, ob Sie im jeweiligen Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub haben (gesetzlich z. B. 5 Arbeitstage/Jahr oder 10 Tage/2 Jahre), und erfüllen Sie Voraussetzungen wie z. B. mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
2. Weiterbildung auswählen
Suchen Sie eine Weiterbildung, die staatlich als Bildungsurlaub anerkannt ist – idealerweise über eine offizielle Datenbank oder Anfrage beim Anbieter –, und melden Sie sich dort an. Die Veranstaltenden senden danach in der Regel Anmeldebestätigung und Anerkennungsbescheid zu
Wie ist der Ablauf der Förderung?
Vorgehen Bildungsurlaub
Mit dem Bildungsurlaub nutzen Arbeitnehmer/innen in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, sich bis zu 5 Tage pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung weiterzubilden. Voraussetzung: Der Kurs ist im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt. Der Ablauf ist einfach: Anerkennungsbescheinigung beim Kursanbieter anfordern, bei den Arbeitgebenden einreichen und rechtzeitig beantragen – meist 4 bis 6 Wochen vor Kursstart. Nach dem Lehrgang geben Sie die Teilnahmebescheinigung ab – fertig.
